Synergien mit Datenschutz

Nachfolgend haben wir einige interessante externe Links zum Datenschutz zusammengestellt:

Datenschutz-Berater    
(monatlich erscheinender Informationsdienst zum Datenschutz)

DuD - Datenschutz und     Datensicherheit    
(Zeitschrift)

Gesellschaft für Datenschutz    und Datensicherheit (GDD)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz    

Datenschutz kostet Geld, ohne den Unternehmen einen unmittelbar fassbaren Nutzen zu bringen. Das führt dazu, dass der Datenschutz in vielen Unternehmen nur einen Alibicharakter aufweist: Gesetzliche Vorschriften werden mehr oder weniger formal erfüllt. Deshalb wurde von der VZM GmbH das revisionsorientierte dynamische Datenschutzkonzept entwickelt, das entscheidend zur Ökonomisierung des Datenschutzes beiträgt. Dieses baut auf dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf, orientiert sich aber vor allem am Eigeninteresse des Unternehmens nach Sicherheit in der Informationsverarbeitung. Die Erfüllung der gesetzlichen Zielvorgaben wird somit vom bloßen Kostenfaktor zum Nutzen stiftenden Baustein innerhalb eines ganzheitlichen IT- Sicherheitskonzepts.

Das Leistungsspektrum der VZM GmbH im Rahmen dieses nutzenorientierten Datenschutzes umfasst eine ganze Reihe von Komponenten:

Analyse Datenschutz und Datensicherheit

Eine Risiko- und Schwachstellenanalyse wird ganzheitlich für die Informationsverarbeitung durchgeführt. Es werden rechtliche, physisch-technische, infrastrukturelle, logisch-organisatorische und personelle Sicherheitsaspekte für Rechenzentren und Serverparks, fest oder mobil vernetzte Informations- und Kommunikationssysteme, Datenarchive usw. betrachtet.

Das Ergebnis besteht in der Feststellung und ganzheitlichen Beurteilung von Datenschutz- und Sicherheitsrisiken. Dies geschieht insbesondere unter Berücksichtigung des BDSG, d.h., die datenschutzrechtlichen Risiken der Betriebstätigkeit und des Mitarbeiterdatenschutzes werden gewürdigt und somit die Grundlage für den Datenschutzbericht geschaffen.

Sicherheit von Verfahren

In der Anlage zum § 9 fordert das BDSG angemessene Schutzmaßnahmen für die im jeweiligen Verfahren verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Durchführung und die Bewertung der Maßnahmen sind im BDSG und in seinen Kommentierungen nicht spezifiziert oder gar vorgeschrieben. Naheliegend ist, eine solche Prüfung nach der Systematik und den Kriterien des IT-Grundschutzhandbuchs des BSI durchzuführen. Damit entsteht ein doppelter Nutzen für das Unternehmen. Die Erfüllung der gesetzlichen Forderungen des Datenschutzes wird ergänzt um eine Entwicklung der Datensicherheit nach den anerkannten Kriterien des IT-Grundschutzhandbuches.

IT-Sicherheitsrichtlinie

Datenschutz und Datensicherheit am Arbeitsplatz erfordern genaue Vorgaben darüber, was zulässig und wie zu verfahren ist. Eine IT-Sicherheitsrichtlinie muss speziell auf die Benutzerarbeitsplätze zugeschnitten werden. Sie regelt Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit am Arbeitsplatz, Auskunftsfragen und Vorschriften zur Autorisierung von Anwendungen, den Umgang mit Daten, Datenträgern, Akten und Listen.

Arbeitnehmerunterweisungen:
      Konzepterarbeitung, Planung und Durchführung

Zu den wesentlichen Aufgaben im gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz gehören die Unterweisung der Mitarbeiter und ihre Verpflichtung auf das Datengeheimnis. Es ist zu empfehlen, bei dieser Gelegenheit nicht nur den Datenschutz, sondern auch den gesamten Informationsschutz in die Entwicklung eines umfassenden mehrstufigen Awareness-Konzeptes einzubeziehen.

Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten

Auf Grundlage des ausgearbeiteten Datenschutzkonzeptes übernehmen wir die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten (extDSB) und damit alle Aufgaben, die das BDSG dem DSB überträgt.