Wir beraten und planen in allen Themenfeldern, Bereichen und Phasen sicherungsbedürftiger und hochverfügbarer Projekte.
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Zu allen Planungs- und Beratungsfeldern sog. „Second Party Opinion“
Sicherheit ist eine Hilfsfunktion. Es ist klar, dass bei der Neubauplanung eines Verwaltungsgebäudes, Rechenzentrums, Laborgebäudes oder eines Logistikzentrums an erster Stelle die Funktionsfähigkeit steht. Die Funktionsfähigkeit kann aber nur gewährleistet werden, wenn in das Projekt frühzeitig die Aspekte der Sicherstellung der Verfügbarkeit der Funktionen einfließen. Das kann schon bei der Auswahl des Standorts eine Rolle spielen. Es muss eine Rolle spielen, wenn der Architektenwettbewerb zu beurteilen ist und zieht sich bis über die Inbetriebnahme hinaus wie ein roter Faden durch ein Projekt.
Und noch eines: Es ist unstreitig und an vielen Beispielen belegbar, dass die frühzeitige Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten in der Planung viel Geld sparen hilft.
Ein Beispiel: Wenn Sie ein Rechenzentrum, einen Serverpark, einen Datensicherungsraum oder für die Verfügbarkeit der Ressourcen wichtige sekundäre oder tertiäre Netzknotenräume planen, so sollen diese vor Feuer, Wasser, Wasserdampf, Strahlungswärme, unbefugtem Zutritt u.v.a.m. geschützt werden.
Sie können etwa 40 bis 50 % der Aufwendungen einsparen, wenn z.B. durch die Standortwahl für diese Funktionsräume bestimmte Risiken von vornherein ausgeschaltet werden. Wenn Sie nämlich darauf achten, dass die Nachbarnutzungen der zu schützenden Räume brandlastfrei oder zumindest brandlastarm sind, sparen Sie hohen Aufwand der sonst notwendigen zusätzlichen Maßnahmen. Je nach Größe kommen dabei u.U. einige hunderttausend Euro zusammen, wenn man bauseits die Sicherheit erreicht und sich teure Systemräume sparen kann.
Solche Anforderungen müssen bereits in die Auslobung des Architektenwettbewerbs einfließen, denn nachher ist es oft zu spät. Dieses Beispiel ist nur eines von vielleicht 50 oder 60 Faktoren, die allein im Rohbau zu berücksichtigen sind, Hunderte aber in Ausbau und Betrieb.
Daraus folgt:
Phase 1 - Erarbeitung von Vorgaben
Hierzu gehört eine Analyse der Bedarfssituation, der Prozesse, der IT-, TK- und Sicherheitsproblematik, Zukunftsfragen des Unternehmens und ein Grundkonzept. Es hat sich bewährt, solche Vorgaben für die Architekten nach entsprechender Vorarbeit in gemeinsamen Workshops mit den künftigen Nutzern und in Einklang mit einem Sicherheitsstandard für den neuen Standort zu entwickeln.
Der Sicherheitsberater ist dann in der Regel auch als Berater des Nutzers an der Beurteilung der eingereichten Entwürfe tätig und prüft, ob die Sicherheitsvorgaben eingehalten wurden, ob einzelne Entwürfe besonders pfiffige Lösungen darstellen und bei welchen Entwürfen Sicherheit und Betriebskosten der Sicherheit am besten sind.
Phase 2 - Erarbeitung von Konzept und Pflichtenheft
Diese Phase umfasst die Erarbeitung des objektbezogenen Konzeptes zusammen mit dem Bauherrn und den anderen Teampartnern. Das Konzept wird in einem Pflichtenheft - teilweise auch in Matrixform und als Checklisten - dokumentiert und vom Bauherrn verabschiedet. Sofern schon im Planungsprozess einvernehmliche Richtungsentscheidungen herbeigeführt wurden (wie in dem Workshop in Phase 1), baut sie auf diesen auf bzw. dokumentiert sie.
Das Pflichtenheft wird elektronisch zur Verfügung stehen und so aufbereitet, dass es später der Betriebsführung pflegefähig zur Verfügung steht. Das hat sich in der Praxis bewährt, da es Handbuchcharakter erhält und äußerst hilfreich bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter mit Sicherungsfunktionen ist, aber auch zur Einschulung der Kollegen herangezogen werden kann.
Für die Phase der Planung und Realisierung hilft die tabellarische Form des Pflichtenheftes zusammen mit einer Schnittstellenmatrix, Planungsfehler zu vermeiden. Die Schnittstellenmatrix stellt sicher, dass alle beteiligten Planungsgewerke rechtzeitig und zielführend koordiniert werden. Hier unterstützt der Sicherheitsberater und -planer aus seinem themenspezifischen Querschnittsdenken des Themas den Projektsteuerer. Die Schnittstellenmatrix wird auch mit den Projektterminen unterlegt. So kann der Sicherheitsberater immer rechtzeitig die Fachgewerke zusammenbringen.
Auch hierzu ein Beispiel: Eine Reihe sicherungsbedürftiger Objekte wird mit verschiedenen Formen der Perimeterüberwachung ausgestattet. Eine sehr diskrete Methode sind sog. Sensorkabel, die im Boden eingelegt, erkennen lassen, wenn durch Überqueren eine Feldänderung stattfindet. Dadurch kann eine Aufschaltung von Videotechnik, eine Alarmverfolgung, Licht o.ä. als denkbare Reaktion eingeleitet werden.
Um solche Sensorik möglichst störungsfrei zu betreiben, müssen, was nicht viele Errichter und Planer wissen, rechtzeitig Sanitärplaner und Gartengestalter an einen Tisch. Warum? Ganz einfach: Kreuzt das Sensorkabel eine Schmutzwasserleitung, kann die Feldveränderung durch den unterirdischen Wasserschwall genauso herbeigeführt werden wie durch einen darüber laufenden Menschen. Also muss der Gartenplaner wissen, an welchen Stellen er bestimmte, vom Sicherheitsplaner vorzugebende Dämmpackungen unter dem Kabel verbauen muss, damit diese Störquelle ausgeschaltet wird. Auch andere Störfaktoren wie Regenwasserversickerung o.ä. sind in integrierten Planerprozessen auszuschalten.
Phase 3 - Planungs- und ausführungsbegleitende Betreuung
Die planungs- und ausführungsbegleitende Betreuung unterstützt Bauherrn und Planungsteam in allen Fragen der Realisierung während der gesamten Projektdauer bis zur Unterstützung bei den Abnahmen. In der Ausführungsplanung werden die Pflichtenheftvorgaben mit den erforderlichen Details präzisiert, wobei die spezielle überbetriebliche Erfahrung aus Planung und Beratung sowie der Ökonomisierung von Sicherheit zum Tragen kommt. Die Leistung muss umfassen:
Die Betreuungsphase erstreckt sich z.B. auf:
Ein Pflichtenheft umfasst z.B. folgende Kapitel: