DIN EN 50518 – Zwingend mit Zertifizierung oder „in Anlehnung an“?
Seit es die DIN EN 50518 Alarmempfangsstelle gibt, wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob man die Norm tatsächlich komplett, in Gänze und mit Zertifizierung einhalten muss. Die folgenden Ansätze helfen, eine Entscheidung herbeizuführen.Zu allererst gilt es eine Einordnung zur Verbindlichkeit der DIN EN 50518 zu treffen:Normen sind keine Gesetze oder andere hoheitlichen Regelwerke. Ein gesetzlicher Zwang zur Umsetzung liegt nicht vor. Ausnahme wäre, wenn eine Norm innerhalb einer hoheitlichen, oft baurechtlichen, Regelung gefordert wäre. Dies liegt bei der DIN...