Sonderbauten, Gebäude und Anlagen besonderer Art und Nutzung, müssen bauliche und technische Anforderungen erfüllen, die über das normale Maß von Standardbauten hinausgehen.
- Zu den Sonderbauten zählen z. B. Krankenhäuser, Schulen, Museen, Versammlungsstätten, Hochhäuser, Garagenanlagen, Beherbergungsstätten, Gebäude mit bestimmter Grundfläche, Industriebauten sowie Bürokomplexe.
- Da sich in Sonderbauten zumeist viele Menschen auf verhältnismäßig kleinem Raum aufhalten, ist der Sicherheitsaspekt besonders wichtig.
- Sonderbauten werden in den §§ 2 Abs. 4 und 51 Musterbauordnung geregelt. Die Regelungen fließen in die jeweiligen Landesbauordnungen und werden in den einzelnen Bundesländern weiter konkretisiert.
- Neben den spezifischen technischen Anforderungen an Sonderbauten sind aufgrund der Bauordnungen auch verfahrensrechtliche Besonderheiten zu beachten.
- Zahlreiche länderspezifische Auflagen treffen auch auf Sonderbauten zu, die unter Denkmalschutz stehen.
- Üblich sind besondere Vorschriften im Bereich des baulichen Brandschutzes, aber auch bei der Planung Projektierung und Errichtung von elektrischen Anlagen.
Wir erstellen Sicherheitskonzepte für Neubauprojekte oder helfen Ihnen bei der Überprüfung bestehender Sicherheitsmaßnahmen von Sonderbauten im Bestand. Wir erarbeiten individuelle Maßnahmenvorschläge, die auch unter wirtschaftlichen Aspekten bestehen, und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.