10 Gebote der Sicherheitsplanung
Ohne Denkdisziplin gibt es keine erfolgreiche Sicherheits-Planung oder -Beratung. Daher haben wir schon 1972 10 Planungsgrundsätze formuliert, die bis heute gültig sind. Denkdisziplin ist aus einem systemanalytischen Ansatz nicht wegzudenken!
1. Schutzziele nach Risiken bestimmen
Voraussetzung eines Sicherheitskonzeptes sind die Ermittlung der Gefährdungssituation und daraus resultierend die Definition von Schutzzielen.
2. Grundsatz der Prävention
Vorrangiges Ziel ist es, Schäden erst gar nicht entstehen zu lassen. Die notwendige Zeit für Reaktionen bestimmt daher den Umfang von Sicherungsmaßnahmen.
3. Frühzeitigkeit der Sicherheitsplanung in allen Phasen
Sicherheitsvorgaben bereits beim Architektenwettbewerb oder bei der Grundlagenermittlung für ein Projekt ermöglichen es, Schutzmaßnahmen nahtlos in das Gesamtkonzept zu integrieren.
4. Grundsatz der Vollständigkeit und Gleichwertigkeit
Die Maßnahmen müssen miteinander verzahnt eine nahtlose Kette ergeben. Ihre Kontrolle hilft, Widersprüche in der Einstufung von Maßnahmen von vornherein zu vermeiden.
5. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Bei der Betrachtung der finanziellen Aspekte sind auch Folgekosten für Personal, Wartung und mögliche Nachrüstungen mit zu bewerten.
6. Tiefe Staffelung und breite Fächerung des Maßnahmenmix
Die Definition von gestaffelten Schutzzonen neben- und ineinander schaffen ein hohes Sicherheitsniveau mit vertretbarem Aufwand.
7. Reduktion physischer Außenbeziehungen
Sicherheitsrelevante Bereiche sind möglichst autark zu gestalten, um sie von allgemein zugänglichen Betriebsteilen isolieren zu können.
8. Grundsatz der Konsistenz
Maßnahmen technischer, organisatorischer und personeller Art sind aufeinander so abzustimmen, dass Widersprüche im Sicherheitskonzept vermieden werden.
9. Grundsatz der Akzeptanz
Die Maßnahmen müssen von Insidern als auch von Externen als zumutbar, notwendig und angemessen empfunden, also akzeptiert werden.
10. Antizipation von Entwicklungen
Sicherheit ist ein dynamisches Problem. Zukünftige Entwicklungen sowohl bezüglich der Nutzersituation als auch der Risiken können durch Optionen in der Planung berücksichtigt werden.