Echt jetzt, Herr Tönnies – der Datenschutz…?

Ein Kommentar zu einer Schutzbehauptung ohne Substanz, erschienen im Sicherheits-Berater 14/15-2020.

Als Clemens Tönnies am 20.6. vor die Presse trat und sich mit der Begründung „Das Werkvertragsrecht gibt uns eigentlich nicht das Recht, diese Daten bzw. die Wohnadressen zu haben“ war das ein lahmer Rechtfertigungsversuch. Oder besser: eine Schutzbehauptung ohne Substanz.

Autorin Cornelia Last
veröffentlicht in Sicherheits-Berater 14/15-2020, www.sicherheits-berater.de

Diesen Beitrag teilen:

Weitere Artikel

KRITIS und physische Sicherheit: Warum Perimeterschutz allein nicht ausreicht

Perimeterschutz allein reicht nicht aus. Erfahren Sie, wie physische Sicherheit in KRITIS-Infrastrukturen durch Zonierung, Integration und ...

KI im Sicherheitsmanagement braucht Governance – nicht nur Technologie

KI verändert Sicherheitsprozesse, Leitstellen und Entscheidungsstrukturen. Warum Governance, Integration und die ISO/IEC 42001 für Sicherheitsorganisationen zunehmend ...

Verfügbarkeit sichern: Warum IT- und OT-Sicherheit in KRITIS-Infrastrukturen zusammen gedacht werden müssen

Viele KRITIS-Betreiber unterschätzen OT-Systeme. Erfahren Sie, warum IT- und OT-Sicherheit integriert werden müssen, um Verfügbarkeit nachhaltig ...
Nach oben scrollen

Risiken fundiert einschätzen

Ganzheitliche Unternehmenssicherheit

Individuelle Schutzstrategien

Daten und Compliance

Rechtssicher mit Künstlicher Intelligenz

Sicherheit mit Standards belegen

Urbane Sicherheitslösungen

Sicherheit weltweit

Qualifiziertes Sicherheitspersonal

Technische Sicherheitssysteme

Funktionale Zutrittslösungen

Schutz vor Brand und Gefahrenlagen

Risiken beherrschen

Geschäftsprozesse absichern

Unerwartetes strukturiert bewältigen

Verfügbarkeit kritischer IT-Infrastrukturen

Sicherheit für IT und OT

Planung & Betrieb zentraler Sicherheitssysteme

Sicherheitsfunktionen zuverlässig prüfen

Versorgungs- und Sicherheitssysteme mit zentraler Bedeutung