Als Clemens Tönnies am 20.6. vor die Presse trat und sich mit der Begründung „Das Werkvertragsrecht gibt uns eigentlich nicht das Recht, diese Daten bzw. die Wohnadressen zu haben“ war das ein lahmer Rechtfertigungsversuch. Oder besser: eine Schutzbehauptung ohne Substanz.
Autorin Cornelia Last
veröffentlicht in Sicherheits-Berater 14/15–2020, www.sicherheits-berater.de