Sicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen
Durch das IT-Sicherheitsgesetz, das BSI-Gesetz und die BSI-Verordnung werden zehn Sektoren der Kritischen Infrastrukturen – KRITIS – festgelegt und verpflichtet diese, Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen (§8a BSI-Gesetz – BSIG). Die beiden Sektoren Staat & Verwaltung und Medien & Kultur sind von der Regulierung ausgenommen.
Der Stand und die Wirksamkeit der Informationssicherheit von KRITIS-Betreibern muss mindestens alle zwei Jahre überprüft werden.
Das neue KRITIS-Dachgesetz sowie das NIS2-Umsetzungsgesetz verpflichtet nicht nur die Betreiber kritischer Infrastrukturen für physische Sicherheit, Cybersecurity und Resilienz zu sorgen. Es müssen Resilienzmaßnahmen umgesetzt werden, die den Stand der Technik entsprechen. Grundlage sind Risikobewertungen und alle vier Jahre durchzuführende Risikoanalysen.
Der Stand und die Wirksamkeit der umgesetzten Resilienzmaßnahmen sind nachprüfbar zu dokumentieren und fortzuschreiben.
Im weiterführenden KRITIS-Verständnis sind alle Unternehmen gefordert für die Sicherstellung der betrieblichen Kernprozesse für Produktion, Datenverarbeitung, Logistik etc. ein funktionierendes Sicherheitsmanagement aufzubauen und zu betreiben.
Das KRITIS-Dachgesetz setzt in Deutschland die EU-Richtlinie EU RCE durch zusätzliche Pflichten für Betreiber kritischer Anlagen um: Business Continuity Management, physische Sicherheit, Personal und Krisenmanagement. Ziel ist die Stärkung der Resilienz und der physischen Sicherheit Kritischer Infrastrukturen.
Das NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) regelt die Umsetzung der EU-weiten Mindeststandards für Cybersicherheit der EU-Richtlinie NIS2 in Deutschland. Im Unterschied zur bisherigen bisherigen KRITIS-Regelung (IT-Sicherheitsgesetz) sind neben den Betreibern kritischer Anlagen auch als „besonders wichtig“ und „wichtig“ eingestufte Einrichtungen betroffen.
Unter Resilienz versteht man die Fähigkeit von Strukturen und technischen Systemen, auch bei schweren Schäden zentrale Funktionen aufrechtzuerhalten.
Eine ganzheitliche und individuelle Analyse von Gefährdungspotenzial und Schwachstellen sowie die Definition von Schutzzielen sind für uns die Basis und Ausgangspunkt aller weiterreichenden Schritte und Maßnahmen.
Dabei werden die geschäfts- und unternehmenskritischen Anwendungen und Prozesse identifiziert.
Wir müssen nicht bei Null beginnen. Überall gibt es bereits Regelungen und Umsetzungen zu:
Diese werden aufgegriffen, analysiert und im Sinne eines effektiven Business Continuity Managements (BCM) angepasst und komplettiert.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit stets einen an Wirtschaftlichkeit orientierten Ansatz und nutzen dabei den Umsetzungs- und Realisierungsspielraum, den gesetzliche Vorgaben, technische Normen und Regeln bieten.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit stets einen an Wirtschaftlichkeit orientierten Ansatz und nutzen dabei den Umsetzungs- und Realisierungsspielraum, den gesetzliche Vorgaben, technische Normen und Regeln bieten.
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