In Ausstellungs- und Museumsräumen mit hoher Besucherfrequenz und wertvollen Exponaten liegt es eigentlich im Interesse des Verantwortlichen – Stichwort Diebstahlschutz -, Türen grundsätzlich verschlossen zu halten, aber was ist mit der Fluchtwegsicherung? Bei baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung gilt: Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen jederzeit leicht und ohne fremde Hilfe zu öffnen sein – zumindest, wenn sich Personen darin befinden. Diese Anforderung steht häufig dem betrieblichen Interesse entgegen, diese Türen grundsätzlich verschlossen zu halten. Schnell erreichbare und vor allem schnell zu öffnende Notausgänge sind daher eine Schwachstelle bei der Absicherung solcher Bereiche.
Veröffentlichung auf sicherheit.info, Mai 2022
© VON ZUR MÜHLEN'SCHE GmbH - . Alle Rechte vorbehalten.