Fluchtwegsicherung

Flucht­weg­si­cherung und Diebstahl­schutz in Museen

| Peter Schmidt

In Ausstel­lungs- und Museums­räumen mit hoher Besucher­fre­quenz und wertvollen Exponaten liegt es eigentlich im Interesse des Verant­wort­lichen – Stichwort Diebstahl­schutz -, Türen grund­sätzlich verschlossen zu halten, aber was ist mit der Flucht­weg­si­cherung? Bei baulichen Anlagen und Räumen beson­derer Art und Nutzung gilt: Türen im Verlauf von Rettungs­wegen müssen jederzeit leicht und ohne fremde Hilfe zu öffnen sein – zumindest, wenn sich Personen darin befinden. Diese Anfor­derung steht häufig dem betrieb­lichen Interesse entgegen, diese Türen grund­sätzlich verschlossen zu halten. Schnell erreichbare und vor allem schnell zu öffnende Notaus­gänge sind daher eine Schwach­stelle bei der Absicherung solcher Bereiche.

Veröf­fent­li­chung auf sicherheit.info, Mai 2022