Tür-Engineering

Tür-Engineering im Fokus.

| Alice Hoffmann

Im diesem Interview mit der Fachzeit­schrift Sicher­heits-Berater erläutert Rochus Zalud, warum Türen­planung für Baupro­jekte so wichtig ist. Zalud ist Sicher­heits­be­rater bei VZM.

Fehlfunk­tionen von Türen können Menschen­leben kosten.

Herr Zalud, Sie sind bei VZM seit über 30 Jahren als Sicher­heits­be­rater und Spezialist für Türen-Engineering, Schleusen- und Schließ­an­la­gen­planung tätig. Ich lese in den Fachmedien, dass das Thema Türen oft unter­schätzt wird. Können Sie das bestä­tigen?

Ja, leider. Türen sind die Öffnungen, die Menschen, sei es im gewerb­lichen Bereich oder im privaten Bereich, fast täglich nutzen. Dass diese Nutzung aber auch einer detail­lierten Planung und vor allem einer quali­ta­tiven Ausführung bedarf, wird nur zu schnell vergessen. Das Türenthema unter­schätzt man immer wieder – nicht selten mit erheb­lichen Folgen. Unzurei­chende falsche Türen­planung kann große Baupro­jekte – nehmen Sie das Beispiel BER – erheblich verzögern oder zum Scheitern bringen und enorme Kosten verur­sachen.

Für mich als Laie klingt es sehr abenteu­erlich, dass Türen so wichtig sein sollen. Würden Sie mir das genauer erklären?

Türen sind multi­funk­tionale Bauteile, die zunächst einmal die Design­vor­stel­lungen von Bauherr und Nutzer befrie­digen müssen. Dazu kommen, je nach Nutzungs­konzept und Gebäu­de­layout, Anfor­de­rungen des Schall­schutzes, des Brand­schutzes und, bei Außen­türen, oft Themen des Wärme­schutzes. Über das Sicher­heits­konzept werden parallel Anfor­de­rungen an die Härtung der Türen, sei es Explosions‑, Durch­schuss- bzw. Einbruch­hemmung, gestellt. Alleine diese unter­schied­lichen Anfor­de­rungen an die Konstruktion von Türblatt und Zarge als kompakte Einheit unter einen Hut zu bringen kann schwierig werden. Oftmals stellen sich diese Anfor­de­rungen nämlich als Gegen­sätze dar. Deshalb sollte man frühzeitig und voraus­schauend überlegen, die Flächen­planung so umzusetzen, dass “Funktionen” entkoppelt und quasi in verschie­denen Schutz­ebenen angeordnet werden. In der DIN EN 50518 findet man dies bereits: Hier gibt es die Empfehlung für einen Zugang über eine Brand­schutz- und nachge­la­gerte Sicher­heitstür.

Auch der Aspekt “Ausstattung der Tür” fehlt gedanklich bei vielen noch komplett. Hier gibt es eine Komple­xität von Kompo­nenten, die zwar theore­tisch einbaubar sind, praktisch aber nicht eingebaut werden dürfen. Hier geben dann bereits viele Archi­tekten in der Planung auf und versuchen über eine produkt­be­zogene Beratung eine tragbare Lösung zu erhalten.

Türen-Engineering ist eine komplexe Aufgabe, die ganz früh in die Gebäu­de­planung einzu­binden ist. Sie erfolgt gewer­ke­über­greifend und ist bis zur Ausführung detail­liert zu verfolgen. Bei vielen Projekten wird die Tür von Anfang an jedoch nur als Öffnung in der Wand gesehen. Erst wenn alles fertig­ge­stellt wurde, wenn Türen gekauft und einge­setzt wurden, wendet man sich wieder den Türfunk­tionen zu, die man eigentlich benötigt. Und dann stellt man fest, dass es viele Vorrüs­tungen gebraucht hätte, um die erwünschten und auch vorge­schrie­benen Türen­funk­tionen zu instal­lieren. Und nachträg­liche Änderungen sind oft schwer zu reali­sieren und sehr kosten­in­tensiv.

Worin liegt denn die Ursache solcher Planungs­lücken?

An dem fehlenden Verständnis für diese Komple­xität der Türen­planung. Gerade bei Großpro­jekten ist es deshalb mittler­weile Standard, einen spezia­li­sierten Fassa­den­planer einzu­be­ziehen, welcher alle Anfor­de­rungen einsammelt, diese filtert und dann versucht, eine konstruktiv machbare Lösung zu entwi­ckeln. Unsere Schweizer Kollegen haben mit diesem Ansatz der Türen­planung bereits gute Erfah­rungen gemacht. Und in Deutschland: Da sitzen nicht selten Absol­venten der Hochschule an den komplexen Türlisten. Gute Türen­planung setzt auch ein Stück Erfahrung voraus. Was ist sinnvoll? Wo gibt es konstruktive und technische Grenzen? Wie gestalte ich Schnitt­stellen zu den anderen betei­ligten Gewerken?

Da stellt sich mir gleich die Kosten­frage.

Eine berech­tigte Frage – aber wir müssen uns damit abfinden, dass Qualität ihren Preis hat. Ich war überrascht, dass mich auf der Fachmesse Bau 2019 ein Vertriebs­ar­chitekt eines der größeren Türher­steller immer auf seine preis­werten Produkte verwies, obwohl mein Interesse den hochwer­tigen Türen galt. Auf Rückfrage gab es dann die Antwort: “Die meisten unserer Kunden wollen möglichst billig einkaufen!” Kunden sind im Übrigen für den Hersteller nicht die Bauherren, sondern der jeweilige Errichter als Einkäufer der Tür. Der Endnutzer hat somit, wenn er nicht vorher seine Anfor­de­rungen präzise formu­liert hat, wenig Einfluss auf die Ausführung und Ausfüh­rungs­qua­lität.

Die wenigsten Auftrag­geber unter­halten sich über Funktionen. Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Türen erfüllen wichtige Aufgaben im Brand- und Rauch­schutz, bei der Zutritts­kon­trolle, der Einbruch‑, Durch­bruch- und Beschuss­hemmung – sie bieten Barrie­re­freiheit und Flucht­weg­si­cherung. Und oft müssen die Türen viele dieser Funktionen gleich­zeitig erfüllen. Für eine erfolg­reiche Türen­planung sollten mindestens das Nutzungs­konzept mit den Siche­rungs­be­reichen und Zonen­über­gängen, die Verkehrswege- und die Brand­schutz­kon­zeption vorliegen. Nur dann kann eine ganzheit­liche Planung der Türaus­rüstung und der system­über­grei­fenden Gesamt­funktion erarbeitet werden.

Gibt es einen beson­deren Rat, den Sie Ihren Auftrag­gebern und Ansprech­partnern geben können?

Nicht einen, sondern mehrere: Zunächst müssen die Grund­lagen für eine Türen­planung klar sein. Neben dem Nutzungs- und Brand­schutz­konzept bedarf es eines Sicher­heits­kon­zeptes. Darin sind in der Regel alle Funktionen wie Brand- und Rauch­schutz, Zutritts­kon­trolle, Einbruch‑, Durch­bruch- und Beschuss­hemmung, Barrie­re­freiheit und Flucht­weg­si­cherung usw. beschrieben. Bei komplexen Gebäuden hilft auch eine Klarstellung der Verkehrswege für Personen, Lasten und Fahrzeuge.

Des Weiteren muss sich der Auftrag­geber darüber Gedanken machen, wie flexibel und zukunfts­ori­en­tiert er sein möchte. Gerade bei baurechtlich bindenden Vorschriften wie dem Brand­schutz kann eine Nutzungs­än­derung den Austausch von Türan­lagen erzwingen. Oder man hat diese Möglichkeit schon in der Planung berück­sichtigt und es ist nur ein “zuläs­siger” Umbau notwendig. Die Vorrüs­tungen sind zusätz­liche Inves­ti­tionen, aber rechnen sich spätestens bei dem ersten Umbau.

Ein Auftrag­geber sollte davon Abstand nehmen, den Türen­einbau von der Lieferung der Beschläge über den Einbau der Schlösser bis hin zur Montage der sicher­heits­tech­ni­schen Kompo­nenten separat umzusetzen. Eine einzige Ausschreibung, die alle Quali­täts­kri­terien umfasst, reicht in der Regel aus. Statt einzelner Errichter in Verant­wortung muss es einen einzigen Gesamt­ver­ant­wort­lichen geben.

Und ein letzter Rat: Versuchen sie nicht, Einbau­kom­po­nenten wie Schlösser, Kontakte, Türschließer, Türöffner usw. von einem Liefe­ranten zu beziehen, wenn sie unter­schied­liche Türen­arten und ‑materialien (Vollblatt­türen, Rohrrah­men­türen, Holz‑, Alu- oder Stahl­blech­türen) einsetzen, welche im Bereich des Brand­schutzes und der Sicherheit zulas­sungs- bzw. prüfzeug­nis­be­dingt geprägt sind. Unter Wartungs- und Service­ge­danken mag das ja als gute Idee erscheinen, welche aber praktisch nur mit höherem Aufwand wegen zu erwar­tender Nachprü­fungen und mit höheren Kosten für Sonder­lö­sungen verbunden ist.

Ich rate meinen Kunden, immer so flexibel wie möglich zu planen, damit spätere Änderungen des Nutzungs­kon­zepts schnell und kosten­günstig reali­siert werden können. Zum Beispiel, wenn eine Brand­schutztür später auch Funktionen für den Zutritt und den Einbruch­schutz erhalten soll. Dafür muss eine Vorrüstung existieren, sonst wird daraus ein unnötig großes Projekt. Auch hier heißt es wieder: genau das Nutzungs­konzept anschauen und analy­sieren, wo solche Vorrüs­tungen sinnvoll sind. Und um dies genau in die richtige Richtung zu lenken, dafür braucht es eben den erfah­renen Sicher­heits­kon­zep­tioner und Türen­ex­perten.

Sie haben letztes Jahr das Zerti­fikat “Sachkun­diger für die Prüfung und Wartung von Feuer­schutz­türen und Feststell­an­lagen nach MBO/BGI-DGUV/AS­R/DIBt-RI und DIN 14677” beim Bundes­verband Metall (BVM) erworben. Wozu braucht eine Koryphäe wie Sie, selbst Referent zum Thema Türen-Engineering, noch einen solchen Nachweis?

Zuerst muss ich Ihrem Begriff “Koryphäe” wider­sprechen. Ich möchte von mir behaupten, dass ich in diesem Gebiet Fachmann bin. Aber auch ich lerne ständig neu hinzu, weil der Bereich in seiner Vielfalt und Ausprägung so komplex ist. Es gibt in Deutschland viele solcher Fachleute, die mit ihrem Wissen und Erfah­rungen gute Berater und Planer sind.

Den Lehrgang habe ich gemacht, um mich selbst zu überprüfen, ob Wissens­lücken vorhanden sind. Anderer­seits war es eine tolle Erfahrung, von den anderen Teilnehmern – in der Mehrzahl Praktiker in der Errichtung, der Wartung und dem Service von Feuer­schutz­türen – zu hören, vor welchen Problemen sie stehen: Sie sollen nämlich den gesetzlich vorge­schrie­benen Anfor­de­rungen gerecht werden und werden zugleich von vielen ihrer Auftrag­geber vor den Kopf gestoßen, wenn sie Ross und Reiter, also Mängel und Unzuläng­lich­keiten, benennen. Hier muss ein neues Bewusstsein bei den Betreibern von Immobilien geschaffen werden.

Darüber hinaus hielt ich eine Teilnahme an dem Lehrgang auch für sinnvoll wegen der DIN 14677, die am 1. März 2011 in Kraft getreten ist. Diese Norm regelt, dass Brand- und Rauch­schutz­türen nach Einbau, nach Verän­derung und regel­mäßig wieder­kehrend geprüft werden. Bei Feststell­an­lagen ist ein Sachkun­digen-Nachweis gefordert. Wenn ich heute eine Prüfung vornehme, kann unser Kunde damit den recht­lichen Forde­rungen nachkommen. Als Sachkun­diger kann ich diesen Service bieten, auch wenn das für uns als Sicher­heits­planer von VZM nur eine neben­ge­ordnete Aufgabe ist.

Wie funktio­niert Türen­planung?

Es gibt unter­schied­liche Heran­ge­hens­weisen. Die klassische Betreuung kann im Rahmen von Projekt­be­ar­bei­tungen, z. B. Sicherheits­konzeption, quali­täts­si­chernde Betreuung usw., in Analogie zu den Leistungs­phasen der HOAI, das ist die Honorar­ordnung für Archi­tekten und Ingenieure, erfolgen. Das ist meist bei Neubau­vor­haben der Fall. Es besteht aber auch die Möglichkeit, über die Entwick­lungen von Türty­pi­sie­rungen bezüglich der Anfor­de­rungen an Zutritts­or­ga­ni­sation und Einbruch­schutz in eine vertie­fende Türen­planung zu kommen. Diese versetzt über die Ausschreibung auch den Errichter der Türen­anlage in die Lage, eine abgestimmte Werkplanung zu erstellen. Und auf dieser Grundlage kann man dann die Funkti­ons­prü­fungen und Quali­täts­kon­trollen an den Türen vornehmen. Bei komplexen Türan­lagen kann ein solches Abnah­me­pro­tokoll durchaus mehrere A4-Seiten umfassen.

Halten Sie den Kompe­tenz­nachweis für die Prüfung und Wartung von Feuer­schutz­türen und Feststell­an­lagen für wichtig?

Ja, auf jeden Fall. Fehlfunk­tionen kosten Menschen­leben. Immer wieder geraten Menschen in Gefahr, weil zum Beispiel die Schutz­me­cha­nismen von Türen nicht funktio­niert haben. Daher ist es auch richtig, dass die Inhaber dieses Zerti­fikats sich alle zwei Jahre nachqua­li­fi­zieren. Sie müssen verant­wor­tungsvoll für sichere Fluchtwege sorgen und gewähr­leisten, dass die entschei­denden Feuer­ab­schlüsse im Brandfall funktio­nieren.

Herr Zalud, herzlichen Dank für das Gespräch.