Gesichtserkennung

Gesichts­er­kennung – Bitte etwas weiter denken!

| Werner Metter­hausen

Der mehrmo­natige Test von Gesichts­er­ken­nungs­sys­temen am Berliner Südkreuz wurde von den Verant­wort­lichen als Erfolg bewertet. Das BMI (Bundes­mi­nis­terium des Innern, für Bau und Heimat) und auch die Polizei möchten solche Systeme für Polizei­be­hörden einsetzen. Der Bundes­in­nen­mi­nister sprach sich dafür aus, im Falle einer Einführung zunächst eine klarstel­lende Rechts­grundlage im Bundes­po­li­zei­gesetz zu schaffen, aus der die Voraus­set­zungen und Rahmen­be­din­gungen für den Einsatz von Systemen zur Gesichts­er­kennung und sonstiger intel­li­genter Video­über­wa­chung klar hervor­gehen. Der Sicher­heits-Berater möchte nun weder über das innewoh­nende Problem des General­ver­dachts sinnieren, noch seine Einschätzung geben, wie die Väter und Mütter des Grund­ge­setzes solches Ansinnen bewertet hätten. Statt­dessen präsen­tiert er ein paar Zahlen und einige nahelie­gende Gedanken, die sich nachgrade aufzwingen, wenn man – wie stets nötig – die Sicherheit als Prozess betrachtet.

Veröf­fent­li­chung in Sicher­heits-Berater, 22/2018