Der mehrmonatige Test von Gesichtserkennungssystemen am Berliner Südkreuz wurde von den Verantwortlichen als Erfolg bewertet. Das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) und auch die Polizei möchten solche Systeme für Polizeibehörden einsetzen. Der Bundesinnenminister sprach sich dafür aus, im Falle einer Einführung zunächst eine klarstellende Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz zu schaffen, aus der die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz von Systemen zur Gesichtserkennung und sonstiger intelligenter Videoüberwachung klar hervorgehen. Der Sicherheits-Berater möchte nun weder über das innewohnende Problem des Generalverdachts sinnieren, noch seine Einschätzung geben, wie die Väter und Mütter des Grundgesetzes solches Ansinnen bewertet hätten. Stattdessen präsentiert er ein paar Zahlen und einige naheliegende Gedanken, die sich nachgrade aufzwingen, wenn man – wie stets nötig – die Sicherheit als Prozess betrachtet.
Veröffentlichung in Sicherheits-Berater, 22/2018