Brandschutzkonzepte sind kein Garant für einen 100%igen Schutz. Aber sie ermöglichen es sich diesem weitgehend anzunähern. Voraussetzung ist, dass diese nicht nach Schema F, sondern schutzzielgerichtet erstellt werden. Neben den baurechtlichen Anforderungen, die als Minimalanforderungen angesehen werden sollten und, vereinfacht ausgesagt, in der Hauptsache dem Personenschutz, der Durchführung des Löschangriffs und der Sicherung der Nachbarschaft dienen, sind daher auch die Schutzziele welche das “Überleben” des Unternehmens ermöglichen nicht zu vernachlässigen.
Für den Schadenfall Brand gilt es daher nicht nur den Personenschutz aufrecht zu erhalten, sondern auch den Schaden für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Daher sind kritische Unternehmensbereiche so zu schützen, dass es nur zu einem partiellen Schaden kommen kann und die Kontinuität des Geschäftsbetriebes aufrecht erhalten bleibt.
Die Entwicklung solcher Brandschutzkonzepte erfordert nicht nur brandschutztechnisches Know-how, sondern auch Spezialwissen in allen Sektoren und Gewerken.
Mit zertifizierten Fachplanern sowie Sachverständigen für den Brandschutz ist VZM in der Lage, seinen Kunden bereits in der Frühphase ihrer Planungen Beistand zu leisten und die Projekte unter Kosten- und Nutzenaspekten zu optimieren.